Zwischen
Nobel Noise Records,
Inh. Herr Imtiaz Ul-Haque,
Belziger Straße 37
10823 Berlin
– im Folgenden Lizenzgeber genannt –
und
Herrn/Frau XXXX
– im Folgenden Lizenznehmer genannt – wird der folgende Lizenzvertrag geschlossen:
1. Präambel/Vertragszweck
Der zwischen den Parteien abgeschlossene Lizenzvertrag hat das Ziel, dem Lizenznehmer das Recht einzuräumen, unter Nutzung der Kompositionen/Beat- Produktionen des Lizenzgebers z.B. durch Hinzufügen von Gesangsstimmen und/oder Sprechgesang eigene Werke erstellen zu können. Zur Erstellung und entsprechenden Anmeldung bei den Verwertungsgesellschaften wird dem Lizenznehmer ein Zeitraum von 1,5 Jahren eingeräumt. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine entsprechende Anmeldung erfolgt sein, durch die die weitere wirtschaftliche Verwertung der lizensierten Komposition des Lizenzgebers gewährleistet ist, fällt die Lizenz an den Lizenzgeber zurück. Anderenfalls gilt der Lizenzvertrag zunächst für fünf Jahre mit der Möglichkeit, weitergehende Laufzeiten zu vereinbaren. Die weiteren Einzelheiten hierzu werden in den folgenden Ausführungen des Lizenzvertrages geregelt.
2.Lizenzübertragung
a.
Der Lizenzgeber überträgt dem Lizenznehmer das Recht, das oder die Werk/e
aa. ___________________________
bb. ___________________________
exklusiv vorbehaltlich der Einschränkung gemäß Ziffer 2.b. in allen Nutzungsarten zu nutzen, um Aufnahmen auf Ton-/Bild-/Bildtonaufnahmen zur Verwertung in und auf sämtlichen aktuellen Medien und Verbreitungsformen (audio/audiovisuell) mit weiteren Künstler/n zu produzieren und zu veröffentlichen.
b.
Sämtliche das Werk betreffenden Rechte und Ansprüche, die von urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA,GVL) wahrgenommen werden, sind von der Rechteübertragung ausgeschlossen.
c.
Der Lizenznehmer erhält die Daten des/r Werk/e nach Wunsch in allen zeitgemäßen gängigen Audioformaten in einer Gesamtdatei.
d.
Der Lizenznehmer ist – unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte des Lizenzgebers – berechtigt, das Originalwerk (Komposition/Beat), für das die Rechte übertragen werden, auch nur in Teilen oder Ausschnitten, abweichend vom Original zu nutzen.
Im Falle der berechtigten Veränderung bzw. Nutzung nur von Teilen des Werkes muss dies unter legitimer Berücksichtigung der Rechte der Interessen des Lizenzgebers erfolgen und im Rahmen der Veröffentlichung nach Ziffer 4.c für die GVL und/oder GEMA unter Berücksichtigung der vollen Länge des Originalwerkes gemeldet werden.
e.
Die in diesem Vertrag vereinbarte Lizenzübertragung stellt keine Buy-Out-Vereinbarung für die Nutzung in Werbe-, Kino- und TV- und Internet-Produktionen dar, diese ist nicht Gegenstand der Lizenzübertragung und muss gesondert mit dem Lizenzgeber vereinbart werden.
3. Lizenzgebühr
Die Lizenzgebühr beträgt für den Lizenzzeitraum gemäß Ziffer 4
Euro 1.500,00 zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.
Die Lizenzgebühr ist mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung sofort fällig.
Der Lizenznehmer hat die Lizenzgebühr innerhalb einer Woche zu entrichten, danach kommt er unmittelbar in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
4. Laufzeit
a. Dieser Vertrag hat im Falle einer korrekten Veröffentlichung und Anmeldung bei GEMA/ GVL sowie entsprechender ISRC-Codierung gemäß folgenden Ziffer 4.c. dieser Vereinbarung hinsichtlich der exklusiven Nutzung der eingeräumten Lizenzrechte eine Laufzeit von fünf (5) Jahren, dies bedeutet, dass auch die exklusive Rechte- Übertragung zunächst auf die Dauer von fünf Jahren begrenzt ist hinsichtlich der exklusiven Nutzung.
b. Nach Ablauf der fünfjährigen Laufzeit behält der Lizenznehmer das Recht zur Verwertung seines unter Nutzung des lizenzierten Werkes des Lizenzgebers geschaffenen neuen Werkes, jedoch entfällt die exklusive Nutzung, wenn nichts Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Der Lizenzgeber ist dann berechtigt, das Werk wieder frei neu zu lizenzieren oder anderweitig frei zu verwerten.
c. Die fünfjährige Laufzeit gemäß Ziffer 4.a gilt jedoch nur für den Fall, dass der Lizenznehmer das von ihm unter Nutzung der eingeräumten Rechte an den Kompositionen des Lizenzgebers neu erschaffene Werk innerhalb von eineinhalb (1,5) Jahren veröffentlicht. Diese Veröffentlichung muss einhergehen mit einer ordnungsgemäßen Anmeldung des neuen Werkes unter ausdrücklicher Benennung des bereits angemeldeten und genutzten Werkes des Lizenzgebers gegenüber der GEMA/ GVL mit eigenem ISRC Code und ist gegenüber dem Lizenzgebers vorzulegen oder entsprechend nachzuweisen.
d. Sollte der Lizenznehmer nach Ablauf der unter Ziffer 4.c. genannten 1,5-jährigen Frist zur Veröffentlichung noch weiter an dem Werk mit den übertragenen Rechten exklusiv arbeiten wollen, um es zu einem späteren Zeitpunkt zu veröffentlichen, kann der Lizenznehmer gegen eine nochmalige Lizenzgebühr gemäß Ziffer 3 dieser Vereinbarung. den Vertrag zu den unter Ziffer 4.a genannten Bedingungen hinsichtlich eines erneuten Beginns der fünfjährigen Laufzeit (mit Beginn im unmittelbaren Anschluss an die abgelaufene Frist) verlängern.
Dies ist mit dem Lizenznehmer innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen in Textform anzuzeigen unter Nachweis der erneuten Zahlung der Lizenzgebühr.
e. Sollte der Lizenznehmer innerhalb dieses Zeitraums keine Veröffentlichung mit dem/n Werk/en mit Anmeldung bei der GEMA, GVL, ISRC Code vorlegen oder nachweisen können, verfallen alle Lizenzrechte bis auf die unter Ziffer 4.b. genannten weiterlaufenden Verwertungsrechte und der Lizenzgeber erhält abgesehen davon alle Rechte für das oder die Werk/e wieder vollumfänglich zurück, um sie frei erneut verwerten zu können.
f. In dem Falle, in dem der Lizenznehmer das neu geschaffene Werk derart erfolgreich verwertet, dass es innerhalb der TopTwenty national, kontinental oder international der einschlägigen Medien Radio/TV/Internet gelangt, verlängert sich die exklusive zeitliche Nutzung mit den uneingeschränkt eingeräumten Lizenzrechten gemäß Ziffer 2. dieser Vereinbarung unbegrenzt.
g. In dem Falle, in dem der Lizenznehmer die Verwertung nicht in dem in Ziffer 4.e. genannten Umfang erreicht, aber dennoch weiterhin die exklusive Nutzung beanspruchen möchte, ist mit dem Lizenzgeber innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der fünf Jahresfrist eine diesbezüglich neue Vereinbarung zu treffen.
5. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages in Teilen oder insgesamt als unwirksam darstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen; die unwirksamen Bestimmungen sind unter angemessener Berücksichtigung der Interessen beider Vertragspartner durch entsprechende Klauseln zu ersetzen.
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zumindest der Textform.
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Datum und Ort
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Unterschrift Lizenzgeber
Nobel Noise Records, Imtiaz Ul-Haque
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Datum und Ort
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Unterschrift Lizenznehmer
Der vorliegende Vertragstext ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Urhebers anderweitig genutzt werden. Urheber des vorliegenden Vertragstextes ist RA Gerrit-Michael Wedel, sämtliche Rechte an dem Text dieser Vereinbarung bleiben vorbehalten.
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RA Gerrit-Michael Wedel
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